Nur wenig Nutzen

Zum 1. November 2014 ist die Einheitsgebühr für EC-Cash-Transaktionen weggefallen. Für die Mineralölbranche ändert sich allerdings nur wenig. Die Verhandlungen mit der Kreditwirtschaft waren nicht einfach, doch der Erfolgsdruck war groß. Denn: Seit dem 1. November dürfen die alten Konditionen nicht mehr verwendet werden und wer bis zum 31.Oktober keine Vereinbarung abgeschlossen hat, darf keine EC-Cash-Zahlungen mehr abrechnen. Zumindest für die Mineralölwirtschaft kann dies nach letztem Erkenntnisstand im Oktober jedoch ausgeschlossen werden. Um die Umstellung auf die neuen Konditionen reibungslos zu gestalten, haben es die Netzbetreiber ihren Händlern so leicht wie möglich gemacht: Wer ab dem 1. November an seiner Station Kartenzahlungen mittels electronic cash zugelassen und diese Umsätze beim Netzbetreiber zur Abrechnung eingereicht hat, akzeptierte automatisch die neuen Konditionen.

An der Höhe der Entgelte hat sich zumindest in der Mineralölbranche, für die es seit Jahren  Sonderkonditionen gibt, nur wenig geändert. „Bei Sparkassen und VR-Banken, die immerhin rund 75 Prozent des Umsatzes im Mineralölbereich ausmachen, ändert sich nichts an den bereits zuvor vereinbarten Sonderkonditionen in Höhe von 0,2 Prozent vom Umsatz und mindestens 0,01 Euro“, erläutert Florian Gohlke. Und auch Jochen Wolf vom Netzbetreiber Weat, der ebenfalls als Konzentrator auftrat,  berichtet: „Der Wert 0,2 Prozent vom Umsatz war wie eine Schallmauer, die wir nicht durchbrechen konnten“. Leichte Verbesserungen konnten die Netzbetreiber dagegen teilweise im Bereich der Privatbanken erreichen.

Bitte lesen Sie mehr: tm 11 2014